Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Abweichungen dieser Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des

Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen

oder ihnen durch Übersendung der Waren nachkommen.

1.3. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen

Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.

1.4 Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei

Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich

auf sie Bezug genommen wird. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen

erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen.

Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Lieferung

2.1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab unserem Lager.

2.2. Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

3. Zahlung

3.1. Unsere Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Sondervereinbarungen können

individuell abgesprochen werden und bedürfen der Schriftform.

3.2. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden

alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist die Firma Firma Seafood Ecosse Germany

– Michael Beierer berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe der

banküblichen Debit Zinsen, mindestens aber 8 %Punkte über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank,

zu berechnen.

3.3. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die Bankverbindung der Firma

Seafood Ecosse Germany – Michael Beierer zu leisten.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben

die verkauften Waren unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen

abzutreten. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

4.2. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt

zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese für unsere Rechnungen einzuziehen. Zu anderen Verfügungen,

insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht befugt.

4.3. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit vollständiger Erfüllung der jeweils

offenen Gesamtforderung das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht. Übersteigt der Wert

der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit

Sicherheit nach unserer Wahl freigeben.

5. Gewährleistung

5.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen,

befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen. 5.2. Der Käufer hat die gelieferte

Ware bei Übernahme unverzüglich sorgfältig auf Schäden, Mängel und Fehlmengen hin sorgfältig zu

untersuchen und gegebenenfalls zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

5.3. Evtl. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 24 Stunden nach Wareneingang

schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

6. Schadensersatz

6.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem

Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar

Beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, wenn wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes

oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

6.2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den

Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche

sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1. Erfüllungsort für die Zahlung ist Taunusstein. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht;

Gerichtsstand ist Taunusstein.

7.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Kunden

abgeschlossenen Liefervertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer

unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende, wirksame

Regelung.